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   VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11, VfGBbg 1/11 EA   

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VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11, VfGBbg 1/11 EA (https://dejure.org/2011,13395)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15.07.2011 - VfGBbg 22/11, VfGBbg 1/11 EA (https://dejure.org/2011,13395)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juli 2011 - VfGBbg 22/11, VfGBbg 1/11 EA (https://dejure.org/2011,13395)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 8 EMR, Art 2 Abs 3 Verf BB, Art 10 Verf BB, Art 12 Abs 1 Verf BB, Art 26 Verf BB, Art 27 Abs 1 Verf BB, Art 52 Abs 1 Verf BB, Art 52 Abs 3 Verf BB, § 46 VerfGG BB, § 47 ZPO, UNKRÜbk

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    Art. 8 EMRK; UN-Kinderrechtskonvention; LV, Art. 2 Abs. 3; LV, Art. 10, 12 Abs. 1; LV, Art. 26 Abs. ; LV, Art. 27 Abs. 1; LV, Art. 52 Abs. 1 und 3; VerfGGBbg, § 46; ZPO, § 47
    International gewährleistete Grundrechte als Auslegungshilfe; Rechte der Großeltern; Subsidiarität; effektiver Rechtsschutz; gesetzlicher Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1514
  • FamRZ 2011, 1874
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 56/10

    Fachgerichtliche Ablehnung der Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11
    Das Verfassungsgericht überprüft nur, ob der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts oder ein Verstoß gegen das Willkürverbot zugrunde liegt (vgl. Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    In Kindschaftssachen muss es insbesondere geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, a. a. O.).

  • BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96

    Ausschluß vom Doppelnamen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11
    Die Elternrechte aus Art. 27 Abs. 2 LV sind speziellere Bestimmungen zu denen aus Art. 26 Abs. 1 LV (vgl. zu Art. 6 Abs. 1 und 2 GG, BVerfGE 104, 373, 384).
  • BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11
    Den Großeltern stehen in der Regel keine grundrechtlich geschützten Rechte zu, die denen der Eltern entgegen gehalten werden können (zum Bundesrecht: BVerfGE 19, 323, 329; Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 8, 5. Auflage 2008, § 1685 Rdnr. 16).
  • VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 11/10

    Rechtswegerschöpfung; Befangenheit und unaufschiebare Handlung; Recht auf den

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11
    Das danach mit dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz abzuwägende Recht auf den gesetzlichen Richter garantiert neben einer abstrakt-generellen Zuständigkeitsordnung, die für jeden denkbaren Streitfall im Voraus den Richter bezeichnet, der für die Entscheidung zuständig ist, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (Beschluss vom 18. März 2010 - VfGBbg 11/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.01.2011 - VfGBbg 35/10

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11
    Das Grundrecht auf ein faires Verfahren garantiert dem Einzelnen, nicht bloßes Objekt des Verfahrens zu sein, ihm muss die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis eines Verfahrens Einfluss zu nehmen (Beschluss vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10 - wwww.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11
    Sie können als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes dienen, sofern dies nicht zu einer - von der Konvention selbst nicht gewollten (vgl. Art. 53 EMRK) - Einschränkung oder Minderung des Grundrechtsschutzes nach dem Grundgesetz führt (vgl. BVerfGE 74, 358, 370).
  • EGMR, 13.06.1979 - 6833/74

    MARCKX v. BELGIUM

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11
    Die Achtung des so verstandenen Familienlebens begründet für den Staat die Verpflichtung, in einer Weise zu handeln, die die normale Entwicklung dieser Beziehung ermöglicht (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR -, Urteil vom 13. Juni 1979, NJW 1979, 2449, 2452).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11
    Etwaige Bedenken gegen die Zulässigkeit der vom Beschwerdeführer zu 2) erhobenen Verfassungsbeschwerde unter dem Gesichtspunkt mangelnder Prozessfähigkeit des minderjährigen Kindes können, da die Verfassungsbeschwerde jedenfalls unbegründet ist, dahinstehen (vgl. BVerfGE 72, 122, 132).
  • BVerfG, 18.12.2008 - 1 BvR 2604/06

    Verletzung von Art 2 Abs 1, Art 6 Abs 1 GG durch mangelnde Berücksichtigung der

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11
    Hieraus hat das Bundesverfassungsgericht gefolgert, dass die Gerichte nach Art. 6 Abs. 1 GG bei der Auswahl eines Vormunds bestehende Familienbande zwischen Großeltern und Enkeln zu beachten haben und somit deren Beziehung in den Grundrechtsschutz mit einbezogen (Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 1 BvR 2604/06 -, BVerfGK 14, 539).
  • VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 46/10

    Rechtsschutzbedürfnis nach Erledigung der Hauptsache; Wiederholungsgefahr;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11
    Aus den gleichen Gründen kam die Bestellung eines Ergänzungspflegers für den Beschwerdeführer zu 2) nicht in Betracht, weil ein Interessenkonflikt zwischen der allein sorgeberechtigten Äußerungsberechtigten, der grundsätzlich die Vertretung des Beschwerdeführers zu 2) und damit auch die Vertretung im verfassungsgerichtlichen Verfahren zukommt, und dem Beschwerdeführer zu 2) bereits im Hinblick auf die Erfolglosigkeit der eingelegten Beschwerde nicht zu erwarten stand (Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 3/11

    Faires Verfahren; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität; notwendige Verteidigung

  • VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 33/16

    Begründung; Urteilsverfassungsbeschwerde; Willkür; faires Verfahren; effektiver

    Das Verfassungsgericht überprüft nur, ob der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts zugrunde liegt (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 2015 - VfGBbg 44/14 -, vom 15. Juli 2011 - VfGBbg 22/11, VfGBbg 1/11 EA - und vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 15/11

    Rechtsschutz gegen die Entscheidung einer Eildienstrichterin in einer

    Dabei muss es in dem vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägten Familienverfahren dem erkennenden Gericht überlassen bleiben, welchen Weg es im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für geeignet hält, um zu den für seine Entscheidung notwendigen Erkenntnissen zu gelangen (Beschlüsse vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 15/10 [8/10 EA] - und vom 15. Juli 2011 - VfGBbg 22/11 [1/11 EA] -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 29.07.2011 - VfGBbg 4/11

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (bezüglich eines Beweisbeschlusses)

    Aus den gleichen Gründen kam die Bestellung eines Ergänzungspflegers für den Beschwerdeführer zu 2) nicht in Betracht (vgl. Beschlüsse vom 17. Juni 2011 - VfGBbg 52/10 - und vom 15. Juli 2011 - VfGBbg 22/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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   VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 1/11 EA   

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https://dejure.org/2011,64085
VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 1/11 EA (https://dejure.org/2011,64085)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15.07.2011 - VfGBbg 1/11 EA (https://dejure.org/2011,64085)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juli 2011 - VfGBbg 1/11 EA (https://dejure.org/2011,64085)
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Volltextveröffentlichung

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    EMRK, Art.8; UN-Kinderrechtskonvention; LV, Art. 2 Abs. 3; LV, Art. 10; LV, Art. 12 Abs. 1; LV, Art. 26 Abs. 1; LV, Art. 27 Abs. 1; LV, Art. 52 Abs. 1 und 3; VerfGGBbg, § 46; ZPO, § 47
    International gewährleistete Grundrechte als Auslegungshilfe; Rechte der Großeltern; Subsidiarität; effektiver Rechtsschutz; gesetzlicher Richter

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 56/10

    Fachgerichtliche Ablehnung der Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 1/11
    Das Verfassungsgericht überprüft nur, ob der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts oder ein Verstoß gegen das Willkürverbot zugrunde liegt (vgl. Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    In Kindschaftssachen muss es insbesondere geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, a. a. O.).

  • BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96

    Ausschluß vom Doppelnamen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 1/11
    Die Elternrechte aus Art. 27 Abs. 2 LV sind speziellere Bestimmungen zu denen aus Art. 26 Abs. 1 LV (vgl. zu Art. 6 Abs. 1 und 2 GG, BVerfGE 104, 373, 384).
  • BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 1/11
    Den Großeltern stehen in der Regel keine grundrechtlich geschützten Rechte zu, die denen der Eltern entgegen gehalten werden können (zum Bundesrecht: BVerfGE 19, 323, 329; Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 8, 5. Auflage 2008, § 1685 Rdnr. 16).
  • VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 11/10

    Rechtswegerschöpfung; Befangenheit und unaufschiebare Handlung; Recht auf den

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 1/11
    Das danach mit dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz abzuwägende Recht auf den gesetzlichen Richter garantiert neben einer abstrakt-generellen Zuständigkeitsordnung, die für jeden denkbaren Streitfall im Voraus den Richter bezeichnet, der für die Entscheidung zuständig ist, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (Beschluss vom 18. März 2010 - VfGBbg 11/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.01.2011 - VfGBbg 35/10

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 1/11
    Das Grundrecht auf ein faires Verfahren garantiert dem Einzelnen, nicht bloßes Objekt des Verfahrens zu sein, ihm muss die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis eines Verfahrens Einfluss zu nehmen (Beschluss vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10 - wwww.verfassungsgericht.branden-burg.de).
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 1/11
    Sie können als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes dienen, sofern dies nicht zu einer - von der Konvention selbst nicht gewollten (vgl. Art. 53 EMRK) - Einschränkung oder Minderung des Grundrechtsschutzes nach dem Grundgesetz führt (vgl. BVerfGE 74, 358, 370).
  • EGMR, 13.06.1979 - 6833/74

    MARCKX v. BELGIUM

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 1/11
    Die Achtung des so verstandenen Familienlebens begründet für den Staat die Verpflichtung, in einer Weise zu handeln, die die normale Entwicklung dieser Beziehung ermöglicht (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR -, Urteil vom 13. Juni 1979, NJW 1979, 2449, 2452).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 1/11
    Etwaige Bedenken gegen die Zulässigkeit der vom Beschwerdeführer zu 2) erhobenen Verfassungsbeschwerde unter dem Gesichtspunkt mangelnder Prozessfähigkeit des minderjährigen Kindes können, da die Verfassungsbeschwerde jedenfalls unbegründet ist, dahinstehen (vgl. BVerfGE 72, 122, 132).
  • BVerfG, 18.12.2008 - 1 BvR 2604/06

    Verletzung von Art 2 Abs 1, Art 6 Abs 1 GG durch mangelnde Berücksichtigung der

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 1/11
    Hieraus hat das Bundesverfassungsgericht gefolgert, dass die Gerichte nach Art. 6 Abs. 1 GG bei der Auswahl eines Vormunds bestehende Familienbande zwischen Großeltern und Enkeln zu beachten haben und somit deren Beziehung in den Grundrechtsschutz mit einbezogen (Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 1 BvR 2604/06 -, BVerfGK 14, 539).
  • VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 46/10

    Rechtsschutzbedürfnis nach Erledigung der Hauptsache; Wiederholungsgefahr;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 1/11
    Aus den gleichen Gründen kam die Bestellung eines Ergänzungspflegers für den Beschwerdeführer zu 2) nicht in Betracht, weil ein Interessenkonflikt zwischen der allein sorgeberechtigten Äußerungsberechtigten, der grundsätzlich die Vertretung des Beschwerdeführers zu 2) und damit auch die Vertretung im verfassungsgerichtlichen Verfahren zukommt, und dem Beschwerdeführer zu 2) bereits im Hinblick auf die Erfolglosigkeit der eingelegten Beschwerde nicht zu erwarten stand (Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 3/11

    Faires Verfahren; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität; notwendige Verteidigung

  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 19/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Beschluss über Gehörsrüge nicht

    Art. 6 Abs. 2 Satz 1 LV i. V. m. § 45 VerfGGBbg eröffnet die Verfassungsbeschwerde ausschließlich gegen behauptete Verletzungen der in der Verfassung des Landes Brandenburg gewährleisteten Grundrechte (vgl. Beschluss vom 15. Juli 2011 - VfGBbg 1/11 EA -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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   VerfG Brandenburg, 15.04.2011 - VfGBbg 1/11   

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VerfG Brandenburg, 15.04.2011 - VfGBbg 1/11 (https://dejure.org/2011,27833)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15.04.2011 - VfGBbg 1/11 (https://dejure.org/2011,27833)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15. April 2011 - VfGBbg 1/11 (https://dejure.org/2011,27833)
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